Endlich wieder tanzen in Solothurn!

Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 14. April 2021 ist der Lockdown, was uns Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer betrifft, per 18. April 2021 mit Einschränkungen beendet.

Das BAG hat folgendes noch nicht schriftlich bestätigt. Die Umstände sind jedoch die gleichen wie im November 2020: Tanzkurse bis max. 7 Paare, die jeweils effektiv im gleichen Haushalt leben, oder bei Solotänzen bis max. 14 Personen plus jeweils eine Lehrperson, dürfen ab 19. April 2021 wieder stattfinden. Die Maskenpflicht und Abstandsregeln müssen jedoch weiterhin eingehalten werden und es ist weiterhin ein Schutzkonzept nötig!

Der Kontaktsport ist grundsätzlich untersagt. Da epidemiologisch gesehen, ein im gleichen Haushalt lebendes Paar als eine Einheit gilt, dürfen solche Paare zusammen tanzen. Ein Tanzlehrer darf aber weiterhin nicht mit einem Tanzschüler tanzen, da sie eben nicht im gleichen Haushalt leben.

Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger sind von den Einschränkungen befreit. Sie dürfen auch ohne Maske weiterhin tanzen. Infos dazu findet ihr bei SwissOlympic unter Nationale Vorgaben Sportbetrieb.

ACHTUNG! Es ist möglich, dass einzelne Kantone strengere Massnahmen verordnen und der Solo- und Paartanz komplett verboten wird. Im Kanton Bern zum Beispiel ist der Paartanz strikt untersagt, im Kanton Zürich jedoch unter den obengenannten Bedingungen erlaubt.


Quelle: https://swissdance.ch