Aktuelle Massnahmen gemäss Bund und Kanton Solothurn
Ab 20. Dezember 2021
Ab 20. Dezember 2021
In der Latinwelt Tanzschule gilt die 2G-Zertifikatspflicht und Maskenpflicht.
An den Latinwelt Events gilt die 2G+ Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen + getestet), wenn das Zertifikat älter als vier Monate ist.
An den Latinwelt Events gilt die 2G+ Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen + getestet), wenn das Zertifikat älter als vier Monate ist.
Aktuelle Massnahmen gemäss Bund und Kanton Solothurn
Ab 6. Dezember 2021
Ab 6. Dezember 2021
In der Latinwelt Tanzschule gilt die 3G-Zertifikatspflicht und Maskenpflicht.
An den Latinwelt Events gilt die 2G-Zertifikatspflicht.
Ab 1. Dezember 2021 gilt im Kanton Solothurn die Verordnung 2 über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie.
Anlässe mit 2G ohne Masken- und Sitzpflicht
Die kantonale Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation gilt nicht, wenn der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat (2G) beschränkt ist. Die Masken- und Sitzpflicht bei 2G entfällt für Veranstaltungen, für Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe sowie für Diskotheken und Tanzlokale.
Die kantonal und bundesrechtlich angeordneten Massnahmen, Regeln und Verbote haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
Auszug aus der
Verordnung 2 über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (V Covid-19 2)
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 79 Absatz 4 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Juni 19861) beschliesst:
I.
§ 1 Gegenstand 1 Diese Verordnung regelt in Ergänzung zu den Erlassen des Bundes zusätzliche Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie.
§ 2 Maskentragpflicht 1 In folgenden Innenräumen müssen alle Personen eine Gesichtsmaske tragen:
a) an Veranstaltungen und Grossveranstaltungen;
b) an Fach- und Publikumsmessen;
c) in Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben;
d) in Diskotheken und Tanzlokalen;
e) in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport.
[…]
Auszug aus den Massnahmen des Bundes
Veranstaltungen
In Innenräumen
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt.
[…]
Für alle Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Einrichtungen bzw. Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist. Personen im Publikumsbereich von Veranstaltungen sind bei der Konsumation an ihrem Sitzplatz ebenfalls von der Maskenpflicht ausgenommen. […]
Veranstalterinnen und Veranstalter können den Zugang auf Personen mit einem Impf- und Genesenenzertifikat (2G) beschränken und damit auf die Maskenpflicht verzichten.
Diskotheken und Tanzlokale
Für Diskotheken und Tanzlokale gilt: Veranstaltungen, an denen das Publikum tanzt sind nur dann möglich, wenn der Zutritt auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt wird. Zudem müssen die Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Für die Konsumation gilt eine Sitzpflicht, ausser der Zugang wird auf 2G beschränkt.
Gültig ab 1.12.2021
Liebe Latinwelt TanzschülerInnen
Heute hat der Kanton Solothurn entschieden, ab morgen, 1. Dezember 2021, vielerorts wieder eine Maskenpflicht einzuführen. Dies betrifft auch die Tanzkurse sowie die Salsa Partys.
Ich bitte Euch daher, ab morgen während der Tanzkurse wie auch den Latinwelt Events eine Maske zu tragen.
Weiterhin gilt:
- Wenn Ihr Euch krank fühlt, bleibt bitte zuhause.
- Wascht und desinfiziert Euch regelmässig die Hände.
Danke für Euer Verständnis und das Einhalten der Regeln.
Freundliche Grüsse
Ihre Latinwelt Team
Gültig ab 13.09.2021
Grundregeln
- Grundsätzlich sind die Regeln des BAG zum Social Distancing zu beachten und einzuhalten.
- Alle Personen in der Tanzschule reinigen sich regelmässig die Hände
- Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
- Angemessener Schutz besonders gefährdeter Personen
- Personen mit Erkrankungssymptomen in der Tanzschule nach Hause schicken und anweisen, sich umgehend testen zu lassen.
- Das Ergebnis ist der Tanzschule mitzuteilen. Dient dem Schutz und der Sicherheit
- Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen
1. Hygienemassnahmen
Die Lehrpersonen reinigen sich vor und nach dem Unterricht die Hände. Die Kursteilnehmer werden beim Betreten der Kursräumlichkeiten dazu aufgefordert, ihre Hände zu reinigen und zu desinfizieren.Folgende Massnahmen wurden getroffen:
- Handhygienestationen sind beim Eingang, in den Studios sowie bei den sanitären Anlagen bereit gestellt.
- Alle unnötigen Gegenstände, welche durch die Kundschaft angefasst werden können, wurden entfernt.
- Die Wasserspender können benutzt werden. Aus hygienischen Gründen werden keine Plastik – und Papierbecher abgegeben. Die Tänzer bringen ihre eigene persönliche Trinkflasche mit.
- Trocknungstücher in den Sanitäranlagen sind durch Einwegtücher ersetzt.
2. Distanz halten
Lehrpersonen und Kursteilnehmer achten darauf, den Kontakt vor und nach dem Unterricht/Training auf ein Minimum zu reduzieren.Folgendes ist zu beachten:
- Die Kursteilnehmer erscheinen, wenn möglich in Trainingskleidung.
- Die Kursteilnehmer sind aufgefordert, pünktlich zum Unterricht/Training zu erscheinen und Kurslokalitäten nach dem Unterricht /Training möglichst schnell wieder zu verlassen.
- Begleitpersonen können nach Möglichkeit und Umständen in den Trainingsräumen zugelassen werden.
3. Contact Tracing
Es wird für jede Art von Unterricht und Aktivitäten eine genaue Liste geführt, welcher Teilnehmer zu welcher Zeit die Tanzschule und die Studios besucht hat. So können bei einer allfälligen Ansteckung die involvierten Personen schnell informiert werden. Die Präsenzlisten beinhalten zwingend: Vor- und Nachname, Wohnort, Mobile Nummer und/oder E-Mail-Adresse. Die Listen werden für mindestens 2 Monate aufbewahrt.4. Reinigung
Die bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, sowie sicheres Entsorgen von Abfällen wird vorgenommen. Die Studioböden sind immer nach der letzten Lektion zu reinigen.Lüften der Räumlichkeiten (Studios)
Die Kursleiter und auch verantwortlichen von Trainings sorgen für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in den Studios (Lüften mindestens 10 Minuten).
Oberflächen und Gegenstände
Oberflächen und Gegenstände (z.B. Matten und sonstigen Trainingshilfen) sind regemässig mit handelsüblichen Reinigungsmittel (sind bereitgestellt) durch die Kursleiter usw. zu reinigen und zu desinfizieren. Flaschen, Gläser, Behältnisse von Getränken usw. sollen unter den Lehrpersonen nicht geteilt werden. Türgriffe und andere Flächen usw., die oft von mehreren Personen angefasst werden, sind regelmässig zu reinigen.
Sanitäre Anlagen
Die WC-Anlagen sind in regelmässigen Abständen mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel zu reinigen.
- Die Abfalleimer sind regelmässig zu leeren insbesondere die bei den Handwaschgelegenheiten.
- Anfassen von Abfall ist zu vermeiden.
- Im Umgang mit Abfall Handschuhe tragen und sofort nach Gebrauch entsorgen.
- Abfallsäcke nicht zusammendrücken.
5. Besonders gefährdete Personen
Risikogruppen gemäss Covid-19 Verordnung 2 des Bundesrates ist es gestattet, zu tanzen. Sie sollen wieder am öffentlichen Leben teilnehmen können. Sie übernehmen selbst die Verantwortung über die Teilnahme am Unterricht und ev. zusätzlichen Massnahmen (z.B. das Tragen von Masken).6. Personen mit Krankheitssymptomen
Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns dürfen nicht an Kursen und Trainings teilnehmen. Das Gleiche gilt für Personen, die keine Symptome haben, aber die gleichen Haushalt mit einer Person leben, die Symptome zeigt. Erscheint dennoch eine Person mit Krankheitssymptomen im Unterricht oder zum Training, wird diese ohne Verzug wieder nach Hause geschickt und angewiesen, die Vorgaben gemäss BAG zu befolgen.7. Information
Das Schutzkonzept ist auf der Website publiziert. In der Kursbestätigung wird auf den Link vom Schutzkonzept hingewiesen. Die Tanzlehrer sind über das Schutzkonzept informiert und instruiert. Der Aushang „So schützen wir uns“ gemäss BAG und das Schutzkonzept sind bei jedem Eingang und in den Studios angebracht.8. Tanzschulleitung
Die Schutzvorkehrungen sind effizient umzusetzen und bei Bedarf anzupassen. Die regelmässige Instruktion der Mitarbeiter über die Hygienemassnahmen und der sichere Umgang für die Kursteilnehmer ist zu gewährleisten. Seifenspender und Einweghandtücher sind regelmässig nachzufüllen und genügend Vorrat ist sicher zu stellen. Desinfektionsmittel für Hände sowie Reinigungsmittel für Gegenstände und/oder Oberflächen sind regelmässig zu kontrollieren und nachzufüllen. In den Kursen werden Masken kostenlos bereitgestellt.Solothurn, 9. September 2021